Teilnahmebedingungen Nahrstedts Super 11er

Die Aktion "Nahrstedts Super 11er“ von Backhaus Nahrstedt findet in der Zeit vom 11.06. bis zum 19.07.2026 in teilnehmenden Backhaus Nahrstedt Fachgeschäften und Cafés statt.


1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Aktion “Nahrstedts Super 11er“
(2)  Die Aktion wird von der Backhaus Nahrstedt Premium GmbH, Gleimershäuser
Straße 6, 98617 Meiningen, Deutschland durchgeführt.
(3) Mit der Teilnahme an der Aktion werden diese Bedingungen akzeptiert.


2. Teilnahme an der Aktion
(1) Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/ innen der Backhaus Nahrstedt Premium GmbH sowie deren Ehepartner und Verwandte 1. Grades. Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich
anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.
(2) Für die Teilnahme wird eine Original-Aktionsfaltkarte benötigt. Die Aktionsfaltkarten sind ausschließlich in unseren Fachgeschäften und Cafés erhältlich. Die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH übernimmt - soweit rechtlich zulässig – keine Haftung für Irrtümer oder Druckfehler auf den Aktions-Faltkarten.
(3) Die Dauer der Aktion gilt wie hier und auf der Faltkarte sowie auf weiteren Werbemitteln genannt. Eine Teilnahme an der Aktion sowie das Einlösen der Aktionsfaltkarten nach dem genannten Aktionsschluss ist ausgeschlossen.
(4) Pro Person ist eine mehrmalige Teilnahme an der Aktion möglich. Im Falle des
Betrugsverdachts (z.B. unerlaubte Manipulation), behält sich die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH das Recht vor, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.
(5) Zwischen dem 11.06.2026 und 19.07.2026 sind in unseren Backhaus Nahrstedt Fachgeschäften und Cafés Aktionsfaltkarten erhältlich. Die Faltkarten können zeitweise oder vorzeitig vergriffen sein. Es gibt keinen Anspruch auf den Erhalt einer Aktionsfaltkarte.

(6) Auf der Aktionsfaltkarte befinden sich 11 Aktionsfelder. Beim Einkauf der genannten Produkte in der genannten Anzahl erhält der Kunde einen Sammelsticker (in den Werbemitteln „Klebi“ genannt. Die Verfügbarkeit der Aktionsprodukte richtet sich nach dem tagesaktuellen Sortiment. Einzelne Produkte sind nicht täglich verfügbar oder können ausverkauft sein. Es gibt somit keinen Anspruch auf den Erhalt eines Stickers.

Weiterhin enthalten der drei der Aktionsfelder Aufgaben. Wenn die Aufgabe erfüllt ist, erhält der Kunde einen Sammelsticker. Die Entscheidung, wann die Aufgabe erfüllt ist, liegt im Ermessen unseres Verkaufspersonals. Backhaus Nahrstedt Kundenkarten sind in allen Nahrstedt Fachgeschäften und Cafés erhältlich. Sie können zeitweise vergriffen sein. Die Nahrstedt App steht im Google Play Store sowie im Apple App Store kostenlos zum Download auf das Smartphone zur Verfügung.

Die Ausgabe der Sticker erfolgt unmittelbar und ausschließlich im
Rahmen des Kassiervorgangs. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Die Aktion gilt nur in teilnehmenden Fachgeschäften und Cafés von Backhaus Nahrstedt und solange der Vorrat reicht. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Sticker können nicht bar vergütet werden. Die Sticker können zeitweise oder vorzeitig vergriffen sein. Es gibt keinen Anspruch auf den Erhalt einer Aktionsfaltkarte oder der Sticker.


3. Einlösen der Aktionsfaltkarte
(1) Die Original-Aktionsfaltkarten können, sobald alle 11 Felder mit Original-Aktions-Sammelstickern beklebt sind (d.h. alle Produkte erworben und alle Aufgaben erfüllt wurden) gegen ein Stück gratis Brot pro Heft eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

(2) Der Artikel „Nahrstedts Bauernkruste“ ist von der Aktion ausdrücklich ausgenommen. Die Wahlmöglichkeiten richten sich nach dem tagesaktuell verfügbaren Sortiment. Einzelne Sorten können an bestimmten Tagen nicht verfügbar oder ausverkauft sein.
(3) Das Eintauschen der Aktionsfaltkarten ist bis einschließlich 19.07.2026 möglich.

 

4. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
(1) Als die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH behalten wir uns das Recht vor, die Aktion jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen zu verlängern, vorzeitig zu beenden oder im Ablauf zu verändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines/einer Teilnehmer*in verursacht wird, ist die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH berechtigt, von dieser Person Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.
(2) Die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH behält sich ferner das Recht vor, diese
Teilnahmebedingungen unangekündigt zu ändern. Die jeweils gültige Fassung dieser
Teilnahmebedingungen ist auf der Webseite www.nahrstedt.de/teilnahmebedinungen abrufbar.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


[Teilnahmebedingungen Stand 10.06.2026]

 

Teilnahmebedingungen Super-Rogger-Voting

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Super-Rogger-Voting“ (Stand 17.04.2026)

Das Gewinnspiel „Super-Rogger-Voting“ findet in der Zeit vom 20.04. bis zum 24.05.2026 ausschließlich per Online-Voting statt.  

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel "Super-Rogger-Voting“ sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen.

(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH, Gleimershäuser Straße 6, 98617 Meiningen, Deutschland.

(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise akzeptiert.

2. Teilnahme am Gewinnspiel

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/ innen der Backhaus Nahrstedt Premium GmbH sowie deren Ehepartner und Verwandte 1. Grades. Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

Die Teilnehmer*innen sind für die korrekte und lesbare Angabe ihrer Daten selbst verantwortlich. Eingabe- sowie Übermittlungsfehler gehen zu ihren Lasten.

(2) Der Start und der Teilnahmeschluss gelten jeweils so, wie hier genannt. Eine Teilnahme nach dem genannten Teilnahmeschluss ist ungültig.

(3) Pro Person ist eine mehrmalige Teilnahme am Gewinnspiel erlaubt. Bei mehrfacher Teilnahme ist jedoch trotzdem nur maximal ein Gewinn pro Person möglich. Im Falle des Betrugsverdachts (z.B. unerlaubte Manipulation), behält sich die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH das Recht vor, den Gewinn (auch nachträglich) abzuerkennen.

(4) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 20.04.2026 bis einschließlich dem 24.05.2026 via Online-Voting auf unseren Umfrage-Seiten des Anbieters Lamapoll.de möglich. Die Links zu den wöchentlichen Brot-Umfragen finden Sie auf unserer Website sowie auf den Werbemitteln in unseren Fachgeschäften und Cafés.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Die Teilnahme am Gewinnspiel der/Verlosung funktioniert wie folgt:

Um an der Verlosung teilzunehmen, muss mindestens an einem von 5 Online-Votings im Rahmen unserer Super-Rogger-Aktion teilgenommen werden. Die Teilnahme muss bis spätestens 24.05.2026 erfolgen. Der Teilnehmende muss eine korrekte E-Mail-Adresse übermitteln, damit an der Verlosung teilgenommen werden kann.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigungen

(1) Es werden unter allen Teilnehmenden aller fünf Votings insgesamt 3 „Brotflatrates“ verlost. Der Gewinn einer Brotflatrate gibt Anspruch auf die Abholung zwei kostenfreier Brote pro Kalenderwoche in einem unserer Fachgeschäfte im Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum 30.12.2026. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Wahlmöglichkeiten beziehen sich auf das tagesaktuell verfügbare Sortiment.

(2) Die Gewinner*innen werden innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmer*innen per Zufallsauswahl ermittelt. Die Gewinner*innen werden per E-Mail über Ihren Gewinn informiert. Beantworten die Gewinner*innen diese Benachrichtigung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos und ein neuer Gewinner wird ausgelost. Die Auszahlung eines Geldersatzes oder der Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar.

(3) Die Formalitäten zur Übermittlung/Übergabe des Gewinns werden mit dem jeweiligen Gewinner*in individuell geklärt. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr (z.B. Verlust) auf den/die Gewinner*in über.

4. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

(1) Als die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH behalten wir uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen zu verlängern, vorzeitig zu beenden oder in seinem Ablauf zu verändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines/einer Teilnehmer*in verursacht wird, ist die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH berechtigt, von dieser Person Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.

(2) Die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen unangekündigt zu ändern. Die jeweils gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen ist auf dieser Webseite abrufbar.

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Datenschutz

Im Rahmen des Gewinnspiels verarbeitet die Backhaus Nahrstedt Premium GmbH die von den Teilnehmer*innen angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, E‑Mail‑Adresse, PLZ) ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels und zur Benachrichtigung der Gewinner*innen. Die Angabe der Kontaktdaten erfolgt freiwillig. Die Teilnahme am Voting ist auch ohne Teilnahme am Gewinnspiel möglich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Die angegebenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Gewinnspiels sowie der Gewinnbenachrichtigung, spätestens jedoch nach einem Jahr, gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unsere allgemeinen Datenschutzhinweise sind hier zu finden.

[Teilnahmebedingungen Stand 17.04.2026]

Das sind die offiziellen Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Super-Rogger-Voting“ von Backhaus Nahrstedt. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu diesem Gewinnspiel benötigen, so erreichen Sie uns unter E-Mail info@nahrstedt.de oder Tel. 03693 0421 0.

Teilnahmebedingungen Oster-Gewinnspiel 2026

Teilnahmebedingungen Nahrstedt Oster-Gewinnspiel 2026 (Instagram und Facebook)

Das Gewinnspiel endet am 06.04.2026 um 23:59 Uhr. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Die Ermittlung der Gewinner*innen findet voraussichtlich bis Mittwoch 08.04.2026 statt. Um teilzunehmen, muss ein Kommentar unter dem Original-Post mit der persönlichen „witzigsten Oster-Story “ verfasst werden. Es gelten ausschließlich Kommentare, die direkt unter dem jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag auf Instagram oder Facebook veröffentlicht wurden. Unter allen Teilnehmenden wählt eine Jury von Backhaus Nahrstedt nach eigenem Ermessen die 3 originellsten Beiträge aus. Diese Beiträge werden, unabhängig von der Plattform, als die Gewinner-Beiträge festgelegt. Die Gewinnerbeiträge können sich also auf jeder der beiden Plattformen befinden. Die Bekanntgabe erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 08.04.2026 direkt in den Kommentaren des Beitrags.

Es werden unter allen Kommentaren folgende Gewinne verlost:
insgesamt 5 x je 1 Nahrstedt-Genießer-Gutschein im Wert von 10 Euro. Dieser Wert-Gutschein kann flexibel in unseren Fachgeschäften und Cafés eingelöst werden. Die Verfügbarkeit von Waren richtet sich nach dem aktuellen Tagesangebot + 1 Paar Nahrstedt Socken in Größe 36-40.

Pro Person ist nur ein Gewinn möglich. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt in den Kommentaren. Der Gewinn wird nach Rücksprache mit der Gewinnerin/dem Gewinner an eine vom Gewinner anzugebende Postadresse per Einschreiben versendet. Der Gewinn kann alternativ nach Vereinbarung in einem unserer Fachgeschäfte oder Cafés während der jeweiligen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Benachrichtigung erfolgt ohne Gewähr. Der Anspruch auf den Gewinn erlischt, wenn der Gewinner/die Gewinnerin sich nicht binnen 48 Stunden mit uns in Verbindung setzt. Der Gewinn wird dann erneut verlost. Zur Aushändigung des Gewinns müssen die nachfolgenden personenbezogenen Daten angegeben werden: Name, Vorname, Anschrift. Es werden alle freiwillig angegebenen Daten der Teilnehmenden ausschließlich zur Gewinnermittlung sowie zur Gewinneinlösung verwendet. Unsere allgemeinen Datenschutzhinweise sind hier zu finden.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der Teilnehmende den Teilnahmebedingungen zu. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Das Gewinnspiel "Weihnachts-Gewinnspiel" von Backhaus Nahrstedt steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von diesen Plattformen unterstützt/gesponsert/organisiert. Backhaus Nahrstedt ist alleiniger Veranstalter/Ansprechpartner des Gewinnspiels. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

Stand: 02.04.2026